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Kunde zahlt Rechnung nicht? Wir helfen!

Als erfolgreiches Inkassounternehmen realisieren wir Ihre Forderungen, wenn Kunden Ihre Rechnungen nicht zahlen. Wir sind besonders effektiv bei hohen Forderungen über €500, weil wir mit einem bundesweiten Außendienst arbeiten. Wir besuchen den Schuldner vor Ort, um einvernehmlich eine Lösung zu finden.
Kunde zahlt Rechnung nicht? Kein Problem mit einem seriösen Inkasso-Partner!

  • Hohe Erfolgsquoten von bis zu 90% durch bundesweiten Außendienst
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  • Wir starten innerhalb weniger Stunden nach Ihrer Anfrage mit der Bearbeitung

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Was trifft am besten auf Sie zu?

Haben Sie eine Einzelforderung oder wiederkehrende Forderungen?

Wie hoch ist die Forderung?

Hat Ihr Schuldner Einwände gegen die Forderung? (z.B. weil die erbrachte Leistung nicht stimmt)

Wurde die Forderung bereits tituliert?

Gegen wen richteten sich Ihre Forderungen?

Wo ist der Schuldner ansässig?

Wie viele Inkasso-Forderungen fallen bei Ihnen typischerweise pro Jahr an?

Wie hoch ist das typische Volumen pro Forderung?

Kommen Sie auf Empfehlung zu uns?

Zusammenfassung - Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

  • Kunde zahlt Rechnung nicht? Wenn ihre Kunden sich weigern offene Rechnung zu zahlen, haben Sie drei Optionen, um an den Rechnungsbetrag zu kommen: Selbstbearbeitung, Inkasso oder Anwalt.
  • Langfristig können Sie auch Instrumente wie Factoring, Warenkreditversicherungen oder Vorkasse verwenden, um sich vor Liquiditätsengpässen durch nicht zahlende Kunden zu schützen.
  • Wenn Sie aktuell nicht zahlende Kunden haben und Sie selbst bereits gemahnt haben, empfehlen wir in den meisten Situation Inkasso als beste Lösung, um ihre Rechnung zu realisieren.
  • Wenn Sie Fälle an ein Inkassounternehmen übergeben wollen, benötigt das Inkassounternehmen nur die entsprechende Rechnung plus eventuelle Mahnungen. Vom Inkassounternehmen erhalten Sie noch ein Beauftragungsformular, welches Sie ausfüllen.
  • Nach der Übergabe starten gute Inkassounternehmen unverzüglich mit der Kontaktaufnahme zu Ihrem nicht zahlenden Kunden.
  • Germania ist auf Individual-Inkasso spezialisiert – das heißt, wir bearbeiten jeden Fall entsprechend anders und erreichen so höchste Realisierungsquoten für unsere Kunden
Inhaltsübersicht

Ein Auszug aus unseren Referenzen

Referenzen von Germania: Montblanc
Referenzen von Germania: Raiffeisenbank
Referenzen: Germania Inkasso Handwerkskammer
Referenzen: Germania Inkasso Swarovski Oktip
Referenz von Germania: Montblanc
Referenz von Germania: Montblanc
logo_raiffeisenbank
Referenz von Germania: Handwerkskammer München und Oberbayern
logo_swarovski
logo swiss post solutions
Referenz von Germania: Yamaha

Welche Optionen gibt es, wenn der Kunde nicht zahlt?

Sie haben drei Optionen, um an den Rechnungsbetrag zu kommen: Selbstbearbeitung, Inkasso oder Anwalt.

Selbstbearbeitung: Sie versuchen es weiter mit Mahnungen, Anrufen und leiten gegebenenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren bis hin zur Titulierung. Hier finden Sie Anregungen für Ihr Mahnwesen.Inkasso: Sie übergeben Ihre Forderung an ein Inkassounternehmen. Das den offenen Rechnungsbetrag beim nicht zahlenden Kunden eintreibt.

Anwalt: Sie geben Ihrem Anwalt die Forderung, der selbst Inkasso betreibt oder klagt.

Kunde zahlt nicht Möglichkeiten | Germania Inkasso

Langfristig können Sie auch Instrumente wie Factoring, Warenkreditversicherungen oder Vorkasse verwenden, um sich vor Liquiditätsengpässen durch nicht zahlende Kunden zu schützen. Das hilft Ihnen aber nicht, wenn Sie gerade ein akutes Problem mit einem Kunden haben, der die Rechnung nicht zahlt.

Vor- und Nachteile von Inkasso, Eigenbearbeitung und Bearbeitung durch einen Anwalt

Inkasso

+ Hoch spezialisiert mit ausgefeilten Abläufen
+ Meist kostengünstigste Option
+ Versucht außergerichtliche Lösungen zu finden
+ Verleiht der Forderung Ernsthaftigkeit

Bearbeitet keine bestrittenen Fälle
Schuldner muss Inkassogebühren tragen

Fazit: Die Spezialisten, wenn es um offene Forderungen geht. Effektiv und kostengünstig, wenn Ihre Kunden Rechnungen nicht zahlen.

Eigenbearbeitung

+ Vermeidung von Inkassogebühren beim Schuldner

Hoher interner Aufwand (Zeit, Personalkosten, etc.)
Meist fehlende Erfahrung und limitierte rechtliche Fachkompetenz
Kann gegebenenfalls Kundenbeziehungen verschlechtern

Fazit: Wer selbst schon gemahnt hat und keinen Erfolg hatte, sollte bei nicht zahlenden Kunden definitiv die Experten ans Werk lassen.

Anwalt

+ Bearbeitet auch bestrittene Forderungen

+ Kennt sich besser im Mahnverfahren aus als der Gläubiger

Meist teurer als Inkasso

Nur wenige Anwälte sind auf Eintreiben von Forderungen spezialisiert

Oft werden gerichtliche Lösungen angestrebt, statt außergerichtlicher Einigungen

Fazit: Nutzen Sie Anwälte nur, wenn der Kunde nicht offene Rechnung bestreitet (z.B. durch Mängel). Ansonsten ist Inkasso die bessere Wahl. Eigenbearbeitung ist selten die richtige Wahl, wenn schon mit Mahnungen versucht worden ist den nicht zahlenden Kunden zur Begleichung zu bewegen.

5 Punkte-Plan wenn Ihr Kunde nicht zahlt

Zahlt Ihr Schuldner Ihre Rechnungen nicht, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten Ihre Forderungen einzutreiben. Hier haben wir für Sie 5 Punkte zusammengestellt, welche bei der Forderungsrealisierung hilfreich sind.

Kunde zahlt Rechnung nicht 29

1. Senden Sie eine Zahlungserinnerung

Wenn Ihr Kunde nicht zahlt sollten Sie eine freundliche Zahlungserinnerung (erste Mahnung) versenden. Dabei können Sie folgende Formulierungen verwenden:

“…Zur Rechnung Nr. XXXXXXX konnten wir bisher leider noch keinen Zahlungseingang verzeichnen. Im hektischen Geschäftsleben kann dies schnell untergehen. Daher bitten wir Sie, den Betrag bis xx.xx.xxxx zu überweisen.”

2. Senden Sie eine zweite Mahnung

Nach erfolgloser erster Mahnung sollten Sie Ihrem Kunden eine zweite Mahnung senden, welche Ihre Ernsthaftigkeit unterstreicht.

3. Suchen Sie das Gespräch

Manchmal werden Rechnungen und Mahnungen im Geschäftsleben vergessen. Vor einer dritten Mahnung empfiehlt sich daher ein kurzes Telefonat mit dem Schuldner, welches zum Erhalt der Geschäftsbeziehung beiträgt.

4. Senden Sie eine deutliche dritte Mahnung

Blieben sowohl Ihr Anruf als auch Ihre schriftlichen Mahnungen erfolglos, können Sie eine dritte Mahnung versenden. Dabei sollten sie Ihren Kunden darüber informieren, dass Sie rechtliche Schritte einleiten werden, wenn seine Zahlung erneut ausbleibt.

5. Beauftragen Sie ein Inkassounternehmen

Sie haben bereits mehrere Mahnungen verschickt und Ihr Kunde hat seine Rechnung noch immer nicht beglichen?  Dann sollten Sie Ihre Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben, welches ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet. Mithilfe dessen können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner relativ zügig geltend machen oder für 30 Jahre sichern. Wenn Sie selbstständig tätig werden möchten, finden Sie hier Tipps zur Beantragung des Mahnbescheids.

Wenn Sie sich dazu entscheiden Ihre Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben, empfehlen wir Ihnen eine schnelle und direkte Übergabe an ein spezialisiertes B2B-Inkassounternehmen. Dabei werden Ihre Forderung individuell und mit hoher Realisierungsquote eingetrieben.

Hier finden Sie eine Übersicht, wie ein erfolgreiches Mahnwesen gestaltet sein sollte.

 

So funktioniert die Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen

Inkasso ist die richtige Lösung für Ihre nicht zahlenden Kunden? Die Übergabe von Forderungen an ein Inkassounternehmen gestaltet sich wie folgt:

Sie beauftragen Inkasso, indem Sie einen Inkassovertrag abschließen sowie eine Inkassovollmacht erteilen. Diese Dokumente werden Ihnen dabei vom Inkassounternehmen Ihrer Wahl zur Verfügung gestellt. Mit Abschluss des Vertrags erfolgt in der Regel die Beauftragung zum „Einzug Ihrer Forderung im Auftrag“. Für den Beginn der Bearbeitung der individuellen Forderungen benötigt das Inkassounternehmen die jeweilige Rechnung sowie fallbasiert weitere Dokumente (Mahnungen, bisheriger Schriftverkehr, Schuldanerkenntnisse, etc.)

Was passiert nach der Übergabe an ein Inkassounternehmen?

Nach der Übergabe starten gute Inkassounternehmen am gleichen Tag mit der Kontaktaufnahme zu Ihrem nicht zahlenden Kunden.

In manchen Fällen zahlt der Schuldner schon nach dem ersten Brief in anderen Fällen muss die Forderung tituliert werden. Das Inkassovorgehen lässt sich grob in 5 Schritte aufteilen:

Schritt 1 – Schriftliches Inkasso: Deutliche, schriftliche Mahnung an den Schuldner.

Schritt 2 – Telefoninkasso: Mehrfache, persönliche Kontaktaufnahme beim Schuldner kurz nach Posteingang.

Schritt 3 – Vor-Ort Inkasso (Außendienst): Besuch des Schuldners durch den Außendienst.

Schritt 4 – Gerichtsverfahren & Zwangsvollstreckung: Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid) und eventueller Zwangsvollstreckung.

Schritt 5 – Forderungsüberwachung: Überwachung des Titels über 30 Jahre.

Inkassovorgehen in 5 Schritten zum Erfolg

Kunde zahlt Rechnung nicht - Ihre Vorteile bei Germania Inkasso

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Dominik Knoblich: Geschäftsführer Germania Inkasso-Dienst GmbH & Co. KG

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