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Pfändung und Pfändungsfreigrenze

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Unter Pfändung versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen mit dem Ziel, die offenen Forderungen des Gläubigers dadurch befriedigen zu können. Pfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung.

Pfändungsfreigrenze: Existenz wahren

Die Pfändungsfreigrenze (auch Pfändungsfreibetrag genannt) bestimmt, in welcher Höhe eine Forderung eines Schuldners unpfändbar ist. Sie soll dem Schuldner sein eigenes Existenzminimum sichern.

Die genaue Höhe der Pfändungsfreigrenzen ergibt sich aus der Pfändungstabelle einer Anlage zu § 850 c ZPO. Dem Schuldner soll durch die Freigrenzen ein angemessener Einkommensanteil verbleiben. Daneben soll sichergestellt werden, dass der Schuldner durch die Pfändung von Arbeitseinkommen nicht einen Anspruch auf Sozialleistungen (wie Arbeitslosengeld) erhält und dadurch die Allgemeinheit belastet.

Der Gläubiger oder Gerichtsvollzieher darf nur das über der jeweiligen Pfändungsfreigrenze liegende Einkommen des Schuldners pfänden. Der unpfändbare Teil verbleibt in jedem Fall beim Schuldner. Liegt das Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze, ist das Arbeitseinkommen unpfändbar.

Welche Pfändungsfreigrenze für den Schuldner gilt, hängt davon ab, für wie viele Personen der Schuldner unterhaltspflichtig ist.

Der zu pfändende Betrag richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen, denen der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet.

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