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Insolvenzforderungen

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Insolvenzforderungen sind diejenigen Vermögensansprüche gegen den Schuldner, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden haben. Diese Forderungen können nur durch Anmeldung zur Insolvenztabelle verfolgt werden. Voraussetzung für die Anmeldung von Forderungen beim Insolvenzverwalter ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im Eröffnungsverfahren sind Anmeldungen zur Insolvenztabelle nicht möglich.

Insolvenzforderungen fristgerecht anmelden

In dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts werden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und es wird eine Anmeldefrist gesetzt. Dieser Beschluss des Amtsgerichts wird amtlich veröffentlicht. Dadurch gelten die gesetzten Fristen auch dann, wenn ein Gläubiger selbst nichts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfährt. Wenn der Gläubiger die Frist versäumt, kann er seine Insolvenzforderungen auch noch nachträglich anmelden.

Disclaimer:

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