Zusammenfassung:
Sie haben offene Forderungen und suchen eine effiziente Lösung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und zeitnah Zahlungseingänge zu realisieren?
Dann sollten Sie ein seriöses und etabliertes Inkassounternehmen beauftragen.
Wir zeigen Ihnen auf, was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Inkassodienstleister beauftragen wollen.
- Ab wann kann ein Inkassounternehmen beauftragt werden? – Sobald der Schuldner in Verzug ist.
- Wer kann ein Inkassounternehmen beauftragen? – Privatleute (B2C) oder juristische Personen (B2B)
- Wo sind die Schuldner? – Forderungen können überall eingetrieben werden.
- Was kostet es, ein Inkassounternehmen zu beauftragen? – Im Erfolgsfall übernimmt der Schuldner die Kosten.
- Wie beauftragt man ein Inkassobüro? – Kurze Beratung und Abschluss eines Vertrags.
- Welches Inkassounternehmen sollten Sie beauftragen? – Achten Sie darauf, dass das Unternehmen im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen vertreten ist.
Ein Auszug aus unseren Referenzen
Wann sollte ich ein Inkassounternehmen beauftragen?
Sie können ein Inkassounternehmen beauftragen, wenn die Forderung berechtigt ist und der Schuldner in Zahlungsverzug geraten ist. Dafür muss das Fälligkeitsdatum der Forderung erreicht sein. Außerdem muss für einen Inkassoauftrag in den meisten Fällen mindestens eine Mahnung an den Schuldner versendet werden. Mehrere Mahnungen sind rein gesetzlich nicht notwendig, aber kundenfreundlich.
Fälligkeit: Forderungen sind entweder nach Erbringung der Leistung, oder wie vertraglich vereinbart fällig. Dies ist meist durch Verträge oder AGB geregelt.
Berechtigung: Sie müssen Ihre Leistung gemäß der vorher getroffenen Vereinbarungen erbracht haben. Der Schuldner darf der Forderung nicht widersprochen haben.
Mahnung: Sie müssen den Schuldner schriftlich mahnen, um ihn in Verzug zu setzen. Geschäftskunden kommen sogar ohne Mahnung nach spätestens 30 Tagen in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Ausnahmen sind in § 286 Abs. 2 BGB geregelt. Der Schuldner ist ohne Mahnung in Verzug, wenn:
- die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist
- der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt
- der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert
- aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist
Rat von Germania
Auch wenn Sie rein rechtlich sehr zeitnah ein Inkassounternehmen beauftragen können, raten wir zu Fingerspitzengefühl. Drei Mahnungen und einige Telefonate sind bei guten Kunden angemessen. Bei Kunden mit zweifelhafter Bonität sollten Sie schnell und bestimmt handeln. Denn je länger sie warten, umso geringer ist die Chance Ihre Forderung zu realisieren. Aus vielen Tausenden von Akten haben wir herausgefunden: Ist eine Forderung 1-3 Monate alt, liegt die Realisierungsquote um 12% höher als bei Forderungen die 6-12 Monate alt sind.
Wichtige Besonderheiten bei B2B-Schuldnern hinsichtlich Verzug
- Falls nicht klar ist, wann die Rechnung beim Empfänger angekommen ist, kommt es auf den Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Leistungserbringung an. Geschäftskunden können den Eintritt des Verzugs also nicht mit Hinweis auf eine vermeintlich fehlende Rechnung verhindern!
- Gerät ein Geschäftskunde in Verzug, darf der Rechnungsteller gemäß § 288 Abs. 5 BGB ohne weitere Nachweise eine Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen.
- AGB-Klauseln, welche Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen oder Überprüfungs- und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen bestimmen, sind nicht gültig.
Wer kann ein Inkassounternehmen beauftragen?
Geschäftskunde oder Privatkunde
Jeder Gläubiger kann ein Inkassounternehmen beauftragen, wenn er eine offene Forderung hat. Zwar können auch Privatpersonen Inkassodienstleister beauftragen, allerdings muss hier immer geprüft werden, ob ein Inkassoauftrag wirklich zielführend ist.
Als Selbständiger, Unternehmer oder Geschäftsführer sollten Sie ein Inkassobüro unter anderem danach auswählen, zu welchem Personenkreis Ihre Schuldner zählen. Gehören Ihre offenen Forderungen eher
- zum B2C-Bereich (offene Forderungen gegenüber Verbrauchern und Privatpersonen) oder
- zum B2B-Bereich (offene Forderungen gegenüber geschäftlichen Kunden und Unternehmen, z.B. gegen GmbHs oder AGs)?
Germania bietet beide Forderungsarten an und ist erste Wahl, wenn Sie vor allem Forderungen aus dem B2B-Bereich realisieren wollen und PREMIUM Inkassoservice erhalten wollen.
Mit jedem weiteren Tag nach Zahlungsverzug sinkt Ihre Realisierungschance!
Schnelligkeit und Hartnäckigkeit sind die Schlüssel für unseren Erfolg!
Wo sind meine Schuldner?
Inlands- und Auslandsinkasso
Es ist ein wichtiger Unterschied, ob Sie Forderungen innerhalb von Deutschland oder im Ausland, z. B. in China, haben. Achten Sie darauf, dass Sie ein Inkassobüro beauftragen, welches nicht nur nationales, sondern auch einen Service für Auslandsinkasso anbietet. Auch wenn Ihre Geschäftspartner und Schuldner Ihren Sitz in Deutschland haben, sollte das Auslandsinkasso zum Leistungsspektrum Ihres Inkassopartners gehören. Denn ein Firmensitz kann sich ändern und ein Geschäft kann grenzüberschreitend expandieren. Dann sollten Sie weiterhin auf Ihr Inkassounternehmen zählen können – und nicht noch ein weiteres Inkassobüro beauftragen müssen.
Stellen Sie daher von Anfang an sicher, dass Ihr Inkassopartner auch global agiert und Kooperationen im Ausland pflegt. Germania bietet als PREMIUM Inkassounternehmen weltweite Inkassoleistungen und damit eine Komplettlösung für sämtliche Forderungen an. Gerne beraten wir Sie zu den Kosten und dem Ablauf des Auslandsinkassos in einem persönlichen Gespräch.
Was kostet es ein Inkassounternehmen zu beauftragen?
Obwohl der Gläubiger das Inkassounternehmen beauftragt, ist der Schuldner rechtlich verpflichtet die Inkassokosten zu erstatten. Ist das Inkassounternehmen bzw. der Gläubiger nicht in der Lage das Geld vom Schuldner zu realisieren, muss der Gläubiger i.d.R. entsprechend selbst an das Inkassounternehmen zahlen.
Die entstehenden Kosten sind Teil des sogenannten Verzugsschadens, den der Schuldner dem Gläubiger ersetzen muss. Dies ist zwar ärgerlich für den Schuldner, aber auch nur gerecht da er den Aufwand durch seine Nichtzahlung verursacht. Daher müssen Gläubiger im Erfolgsfall keine Inkassogebühren zahlen. Ist der Versuch, das ausstehende Geld einzutreiben, erfolglos, berechnen manche Inkassounternehmen dem Gläubiger pauschale Gebühren für ihren Aufwand. Andere berechnen keine Gebühren im Misserfolgsfall und berechnen stattdessen eine Mitgliedschaft, analog einer „Flat-Rate“ durch die Forderungen auch im Misserfolgsfalls ohne weitere Kosten bearbeitet werden.
Je nach Art der Forderung, z.B. bei bereits titulierten Forderungen, oder bei internationalen Fällen ist es auch gängig mit Erfolgsprovisionen zu arbeiten. Im Inkassomarkt gibt es daher eine große Spannbreite an Gebührenmodellen.
Wichtig ist auch zu beachten, dass bei Inkassounternehmen günstiger nicht unbedingt besser ist. Manche Inkassounternehmen stecken deutlich mehr Aufwand und Hartnäckigkeit in die Bearbeitung (mehr Anrufe, Außendienstbesuche, etc.) während andere nur “Schreibtischinkasso” betreiben. Mehr Aufwand führt zu besseren Ergebnissen, aber auch selbstverständlich auch zu mehr Kosten. Insofern ist zu empfehlen bei hohen Forderungen (größer €500) ein Inkassounternehmen zu wählen, dass mehr Aufwand betreibt und so Ihre Realisierungschancen maximiert.
Wie beauftrage ich ein Inkassounternehmen?
Wenn Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, wird es Ihre Forderungen prüfen, Sie beraten und die Konditionen erklären. Danach schließen Sie einen Inkassovertrag ab und gewähren eine Inkassovollmacht, damit das Inkassounternehmen die Forderungen in Ihrem Namen eintreibt. Die Bearbeitung Ihrer Forderung kann schon innerhalb von wenigen Tagen oder sogar Stunden starten.
Bei Germania erhalten Sie ein persönliches Angebot, bevor Sie einen Inkassovertrag abschließen. In einem ersten Infogespräch besprechen die Germania-Mitarbeiter mit Ihnen alle offenen Fragen und evaluieren die Bedürfnisse Ihres Unternehmens im Forderungsmanagement. Dadurch unterscheiden wir uns vom sogenannten „Masseninkasso“, denn wir prüfen jede einzelne Forderung und betreuen Sie als Kunde gerne persönlich und individuell. Ebenso erläutern wir Ihnen die Abrechnungspraxis zu Inkassogebühren, die der Schuldner im Erfolgsfall zu tragen hat.
Germania beantwortet Ihnen in einem Infogespräch alle Fragen, z.B.:
- Lohnt sich Ihr Inkassoauftrag?
- Welche Erfolgsaussichten bestehen?
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, um ein Inkassounternehmen zu beauftragen?
- Entstehen für Sie möglicherweise Kosten, z.B. beim Auslandsinkasso?
Diese Informationen sollten Sie für die Inkasso-Beauftragung vorbereiten:
- Wie hoch sind Ihre Zahlungsausfälle?
- Wie viele Schuldner haben Sie?
- Haben Sie Schuldner im Ausland?
- Welche Kundenbeziehung pflegen Sie zu den Schuldnern?
- Welche Aktivitäten haben Sie bisher im Forderungsmanagement betrieben?
Welches Inkassobüro soll ich beauftragen?
Ein Inkassodienstleister sollte immer seriös sein und zahlreiche positive Referenzen haben. Achten Sie darauf, dass es sich bei der Inkassofirma um einen eigetragenen Dienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) handelt. Das ist die Mindestanforderung für ein vertrauenswürdiges Inkassounternehmen.
Checkliste für Inkassounternehmen beauftragen
Wir stellen Ihnen unsere Checkliste für Inkassounternehmen beauftragen zum Download zur Verfügung, um den richtigen Partner für das Forderungsmanagement zu finden.
Vertragspartner der Schufa
Zudem sollte es sich um einen Vertragspartner der SCHUFA handeln, der stets die Bonität Ihrer Schuldner prüft. Dann können Sie darauf vertrauen, dass Ihr Inkassobüro nicht wahllos jede Forderung eintreibt, sondern zunächst die Zahlungsfähigkeit des Schuldners und damit die Erfolgsaussichten des jeweiligen Falls prüft.
Mitglied im BDIU
Ihr Inkassodienstleister sollte Mitglied im BDIU, dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. sein. Alle BDIU-Mitglieder werden streng kontrolliert, daher ist eine Mitgliedschaft ein Zeichen für eine hohe Inkassoqualität.
Branchenwissen und langjährige Erfahrung
Ein Inkassounternehmen mit einer hohen Realisierungsquote ist meist deshalb erfolgreich, weil besonderes Branchenwissen und langjährige Erfahrung vorliegen. Achten Sie daher besonders auf die Spezialisierung und eine lange Marktpräsenz. Denn nur seriöse und erfolgreich agierende Inkassobüros können sich dauerhaft auf dem Markt etablieren.
Kundenkontakt und eine Vereinbarung vor Ort
Ein wesentlicher Unterschied bei den Inkassounternehmen ist das Vorgehen: ein PREMIUM Inkassoanbieter wird deutschlandweit für Sie aktiv – und zwar nicht nur per Standardanschreiben und Telefon. Eine individuelle Prüfung Ihrer offenen Forderung, ein direkter Kundenkontakt und eine Vereinbarung vor Ort – das ist vor allem bei Geschäftskunden oft der einzige Weg zum Erfolg.
Rat von Germania
Bei Germania können Sie auf 35 Jahre Erfahrung und Erfolg vertrauen, in denen wir uns in verschiedenen Branchen auf den B2B-Bereich spezialisiert haben. Unsere geschulten Außendienstmitarbeiter setzen sich in ganz Deutschland aktiv für Sie ein. Wenn Sie uns mit einem Inkassofall beauftragen, prüfen wir Ihre Forderungen stets einzeln und suchen anschließend den direkten, fairen und verantwortungsvollen Dialog mit Ihren Schuldnern – damit Ihre Kundenbeziehungen bestehen bleiben und Sie schnellstmöglich Ihre Zahlungen erhalten. Darauf legen wir als PREMIUM-Inkassodienstleister höchsten Wert.
Jetzt kostenlos beraten lassen!
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – die Germania-Mitarbeiter beraten Sie und Ihr Unternehmen gerne bei allen weiteren Fragen und erstellen für Sie kostenlos ein individuelles Angebot.