Ja, eine Zulassung als registrierter Rechtsdienstleister beim PräsidentIn des Ams- oder Landgericht ist zwingend erforderlich. Neben professionellen Inkassodservices wie GERMANIA Inkasso besitzen auch viele Anwaltskanzleien eine Erlaubnis um als Rechtsdienstleister tätig zu sein. Privatpersonen und Unternehmen ohne Zulassung dürfen demgegenüber keine Inkassodienstleistungen anbieten.