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Gesamtschuldner

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Gesamtschuld beschreibt eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Schuldner bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis. Jeder Schuldner ist demnach verpflichtet, die gesamte Leistung zu erbringen (Gesamtschuldner). Der Gläubiger hingegen darf sie nur einmal fordern. Die Gesamtschuld wird auch „Haftung zur ungeteilten Hand“ genannt und ist in den §§ 420 ff BGB geregelt.

Gesamtschuldner Definition laut BGB

In § 421 BGB wird der Gesamtschuldner wie folgt definiert:

“Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist, so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.”

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