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Eigentumsvorbehalt

Hier erfahren Sie alles was Sie zum Thema Eigentumsvorbehalt wissen müssen. Wir geben Ihnen umfangreiche Informationen und Musterformulierungen.

  • Was ist Eigentumsvorbehalt?
  • Welche Arten des Eigentumsvorbehalts gibt es?
  • Was ist das Anwartschaftsrecht des Käufers?

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Zusammenfassung Eigentumsvorbehalt

  • Mit einem Eigentumsvorbehalt können Sie Eigentümer von bereits gelieferten Waren bleiben.
  • Nach vollständiger Bezahlung des Kunden geht das Eigentum der Ware an diesen über.
  • Als Gläubiger müssen Sie dem Kunden eine angemessene Zahlungsfrist einräumen.
  • Man unterscheidet zwischen einfachem, verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt sowie dem Verarbeitungsvorbehalt.
  • Die Ware, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegt, gehört im Falle einer Insolvenz des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse.
Inhaltsübersicht

Was ist Eigentumsvorbehalt?

Mit einem Eigentumsvorbehalt können Sie nach § 449 BGB Eigentümer der bereits gelieferten Ware bleiben. Wenn Sie es mit Ihrem Kunden vertraglich vereinbaren, geht das Eigentum an der Ware erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über.

Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob Ihr Kunde in Zahlungsschwierigkeiten steckt, sollten Sie Ihr Eigentum mit einem Eigentumsvorbehalt sichern.

Die Vorteile des Eigentumsvorbehalts sind:

  • Mit einem Eigentumsvorbehalt bleiben Sie Eigentümer bereits gelieferter Waren bis zur vollständigen Bezahlung vom Kunden.
  • Im Falle einer Insolvenz des Kunden fällt die Ware nicht unter die Insolvenzmasse.
Eigentumsvorbehalt | Germania Inkasso

Welche Arten eines Eigentumsvorbehalts gibt es?

Einfacher Eigentumsvorbehalt

Bei einem einfachen Eigentumsvorbehalt wird vereinbart, dass die bereits gelieferte Ware bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum des Verkäufers bleibt. Dem Kunden ist es dabei nicht erlaubt die Ware zu verarbeiten oder zu verkaufen. Beispiel: Der Kunde nutzt die Ware selbst, z.B. Fuhrpark im eigenen Betrieb.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Der verlängerte Eigentumsvorbehalt schützt einen Verkäufer vor einem ersatzlosen Verlust. Der Käufer darf dabei die Ware weiterverarbeiten oder verkaufen. Gleichzeitig wird aber der Eigentumsvorbehalt an den Lieferanten abgetreten. Somit treten die Forderungen gegen die Kunden des Käufers an die Stelle der gelieferten Ware.

Verarbeitungsvorbehalt

Der Verarbeitungsvorbehalt ist eine Variante des verlängerten Eigentumsvorbehalts und meint, dass der Kunde die Ware zwar verarbeiten darf, der Verkäufer aber Eigentümer der neu entstandenen Sache ist. Üblicherweise werden beide Vorbehalte verknüpft, da neu hergestellte Produkte normalerweise direkt verkauft werden sollen.

Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Beim erweiterten Eigentumsvorbehalt ist der Verkäufer so lange Eigentümer der Sache, bis alle Forderungen der Geschäftsverbindung beglichen sind. Die Rechtsprechung verlangt dabei, dass der Lieferant einen Teil der Waren freizugeben hat, wenn der Verkaufswert der Vorbehaltswaren mehr als 110% der offenen Forderungen beträgt.

Wir beantworten gerne all Ihre Fragen zum Thema Inkasso und stehen mit unserer Expertise für Sie bereit.
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Welche Rechte hat ein Verkäufer?

Obwohl ein Eigentumsvorbehalt vereinbart ist, muss der Verkäufer die vertraglich festgelegte Ware nicht direkt zur unbedingten Übereignung zur Verfügung stellen. Dabei gilt Folgendes: Der Verkäufer darf, trotz festgelegtem Eigentumsvorbehalts, bei Zahlungsverzug durch den Käufer keinen Gebrauch von einem vereinfachten Rücktrittsrecht machen.

Wichtig: Auch wenn die Verjährungsfrist einer Kaufpreisforderung bereits abgelaufen ist, darf der Verkäufer nach § 216 Abs. 2 Satz 2 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten.

Welche Pflichten hat ein Verkäufer?

Zunächst muss der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Zahlungsfrist einräumen. Vom Kaufvertrag zurücktreten kann der Verkäufer nur, wenn diese Frist erfolglos abgelaufen ist (nach § 323 Abs. 1 BGB). Nur in Fixgeschäften ist nach § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Eine Aussetzung der Fristsetzung kann jedoch individuell im Vertrag geregelt werden. Eine Vorschrift in den AGBs ist nach § 309 Nr. 4 BGB unwirksam.

Wichtig: Räumen Sie Ihren Schuldnern eine angemessene Zahlungsfrist ein. Möchten Sie keine Fristsetzung, müssen Sie dies in Ihren Verträgen individuell regeln.

Was ist das Anwartschaftsrecht des Käufers?

Das Anwartschaftsrecht des Käufers ist eine Rechtsposition, welche eine Vorstufe des tatsächlichen Eigentums darstellt. Dabei hat allein der Vorbehaltskäufer nach der bedingten Übereignung die Befugnis, mittels einer Kaufpreiszahlung einen Eigentumsübertrag zu initiieren.

Das Anwartschaftsrecht kann, abhängig vom Tilgungsstand, einen beachtlichen Vermögenswert umfassen.

Für Gläubiger des Vorbehaltskäufers ergeben sich folgende Vorteile:

  • Das Anwartschaftsrecht ist, vorwiegend in einer Kombination aus Sach- und Rechtspfändung, pfändbar (nach §§ 808, 856 ZPO).
  • Durch Übertragung kann das Anwartschaftsrecht als Kreditsicherheit dienen.

Hinsichtlich der Übertragbarkeit des Anwartschaftsrecht gibt es vom Gesetzgeber keine expliziten Angaben. Hier finden Regelungen zur Eigentumsübertragung Verwendung, da es sich um eine Vorstufe des Eigentums handelt. Damit das Anwartschaftsrecht sinnvoll als Kreditsicherungsmittel eingesetzt werden kann ist zu beachten, dass die Tilgung nach § 267 BGB nicht durch den Käufer persönlich erfolgen muss. Außerdem, dass bei Bedingungseintritt derjenige Eigentümer wird, der zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Anwartschaftsrechts ist.

Was geschieht mit dem Eigentumsvorbehalt im Insolvenzverfahren?

Ein Eigentumsvorbehalt zieht nach sich, dass der Vorbehaltskäufer einen exklusiven Zugriff auf die Vorbehaltsware hat. Die Verwertung der Ware zugunsten anderer Gläubiger des Käufers kann somit verhindert werden. Dies bedeutet konkret, dass im Falle einer Insolvenz des Käufers die Vorbehaltsware nicht zur Insolvenzmasse gehört. Nach § 47 InsO besitzt der Vorbehaltskäufer einen Anspruch auf Aussonderung oder Herausgabe. Der Insolvenzverwalter kann nach § 103 InsO jedoch die Fortführung des Kaufvertrags verlangen und dadurch eine Aussonderung blockieren. Dies bewirkt eine Aufwertung des Kaufpreiszahlungsanspruchs aufseiten des Verkäufers. Aus der Insolvenzforderung wird eine Masseverbindlichkeit, welcher nach § 53 InsO vorweg nachzukommen ist.

Was ist mit der Umsatzsteuer?

Lieferung unter Eigentumsvorbehalt bei körperlicher Übergabe

Eine Lieferung findet aus umsatzsteuerlicher Sicht statt, wenn ein Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand innehat. Dies ist ein tatsächlicher Vorgang, welcher üblicherweise in Verbindung mit einem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübertrag steht. Außerdem liegt eine Lieferung vor, wenn eine Sache unter einem Eigentumsvorbehalt verkauft oder übergeben wird.

Für die Lieferung gilt folgende Regelung, wenn diese nicht befördert oder versendet (nach § 930 BGB) wird: Eine Lieferung wird dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand während der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs. 7 UStG).

Beförderungslieferung

Eine Lieferung hat bereits zu Beginn der Beförderung den Status ausgeführt, wenn der Unternehmer den Gegenstand für einen Abnehmer befördert.

Versendungslieferung

Der Lieferungsvorgang ist abgeschlossen, wenn die Übergabe des Gegenstands an einen Beauftragten erfolgt ist. Dies kann der Fall sein, wenn ein Unternehmer eine Sache an den Abnehmer oder an einen Dritten versendet.

Rückgängigmachen einer Lieferung

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, muss er die Ware an den Verkäufer zurückgeben. Damit wird die vorausgehende Lieferung rückgängig gemacht. Achtung: Der Umsatzsteuersatz muss zum Zeitpunkt der Warenrückgabe angegleicht werden.

Gratis Musterformulierungen zum Eigentumsvorbehalt

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  • Einfacher Eigentumsvorbehalt
  • Verlängerter Eigentumsvorbehalt
  • Verarbeitungsvorbehalt
  • Erweiterter Eigentumsvorbehalt

 

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Dominik Knoblich: Geschäftsführer Germania Inkasso-Dienst GmbH & Co. KG

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Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.

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