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Eidesstattliche Versicherung

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Die eidesstattliche Versicherung (Versicherung an Eides Statt) ermöglicht es dem Gläubiger, sich einen Überblick über die Vermögenslage des Schuldners zu verschaffen. Die eidesstattliche Versicherung hat sich zum 01.01.2013 geändert und wird seither als Vermögensauskunft des Schuldners bezeichnet.

Warum Eidesstattliche Versicherung?

Die Vermögensauskunft ist die letzte Stufe in einem gerichtlichen Mahnverfahren. Dieses Mittel wählen Gläubiger, wenn ein Schuldner aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen. Der Schuldner kann aufgrund eines entsprechenden Antrags des Gläubigers zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen werden.

Wie funktioniert die Eidesstattliche Versicherung?

Im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens führt der Weg zur Vermögensauskunft immer über einen Mahnbescheid. Ein Schuldner, der die Forderung anerkennt, widerspricht dem Mahnbescheid nicht. Ist er jedoch nicht in der Lage, die Forderung zu bezahlen, folgt auf den Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid liegt ein Pfändungstitel vor. Inkassounternehmen bzw. deren Rechtsanwälte beauftragen anschließend Gerichtsvollzieher mit der Einziehung der Forderung. Gelingt die Realisierung nicht, weil der Gerichtsvollzieher kein verwertbares Einkommen oder Vermögen pfänden kann, kommt es zur Vermögensauskunft. Ein Schuldner muss die Vermögensauskunft erst leisten, wenn das Inkassounternehmen dem Gerichtsvollzieher einen Auftrag erteilt. Die Vermögensauskunft über die Vermögenswerte im Büro des Gerichtsvollziehers ist eine Verpflichtung, der sich ein Schuldner nicht entziehen darf. Notfalls kann die Vermögensauskunft mit einem Haftbefehl erzwungen werden. Die Beugehaft zur Erlangung der Vermögensauskunft über die Vermögenswerte kann bis zu sechs Monate dauern. Der Schuldner kann sie jederzeit durch die Abgabe der geforderten Erklärung beenden.

Was passiert danach?

Die Abgabe einer Vermögensauskunft hat für den Schuldner nicht unerhebliche Folgen. Die Vermögensauskunft wird in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts eingetragen. Darüber hinaus nehmen Wirtschaftsauskunfteien, wie die Schufa, die Vermögensauskunft in ihre Dateien auf. Personen, die hier gelistet sind, gelten in der Regel als nicht kreditwürdig. Zudem dürfen sich eingetragene Schuldner nicht erneut verschulden und können dafür sogar belangt werden.

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.

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