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Außenverhältnis (Inkasso)

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Das Außenverhältnis (Inkasso) umfasst das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Dieser Ausdruck wird deshalb so genannt, weil das Inkassorecht normalerweise vorrangig von dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen ausgeht, dem sogenannten Innenverhältnis.

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