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Abstraktionsprinzip

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Das Abstraktionsprinzip ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Es trennt ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) vom sachenrechtlichen Verfügungsgeschäft (z.B. Eigentumsübertragung). Beide Rechtsgeschäfte sind in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhängig.

Abstraktionsprinzip Beispiel

A. kauft von B. ein Buch. Er bezahlt noch am gleichen Tag und nimmt das Buch gleich mit. Das Buch erhält er aber erst eine Woche später. Hier liegen nun drei Verträge vor:

Zunächst wurde ein Kaufvertrag gemäß § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zwischen A. und B. geschlossen, das sog. Verpflichtungsgeschäft. Damit hat man sich lediglich darüber geeinigt, dass A. das Buch und B. den Kaufpreis erhalten soll.

Weiterhin hat A. den vereinbarten Kaufpreis an B. bezahlt. Durch Einigung und Übergabe ist damit das Eigentum am Geld von A. auf B. übergegangen. Dabei handelt es sich um ein Verfügungsgeschäft gem. § 929 BGB. Die Übertragung des Eigentums wird hier mittels dem Abstraktionsprinzip, also als völlig selbständiger abstrakter Vertrag, konstruiert.

Der dritte Vertrag liegt in der Übergabe des Buches. Durch Einigung und Übergabe ging das Eigentum am Buch von B. auf A. über. Auch hierbei handelt es sich wieder um ein Verfügungsgeschäft nach §929 BGB.

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